Am 13. Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über die rechtliche Einordnung von Mieterstromanlagen verhandelt. Im Zentrum stand die Frage, ob deutsche Sonderregelungen – insbesondere für sogenannte Kundenanlagen – mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dies Ende 2024 verneint (Urteil vom 13. Dezember 2024, Az. C-293/23). Nun muss der BGH klären, wie viel Spielraum dem nationalen Gesetzgeber verbleibt.
Die Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf bestehende und geplante Mieterstromprojekte haben. Bislang profitieren Kundenanlagen, die Energie innerhalb eines Gebäudes oder eines räumlich zusammenhängenden Bereichs liefern, von regulatorischen Erleichterungen. Diese Privilegien könnten nun entfallen, was Investitionen und Betrieb verteuert.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als neue Perspektive
Parallel zur rechtlichen Unsicherheit wurde 2024 mit der sogenannten „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ein neues Modell eingeführt. Es erlaubt, lokal erzeugten Strom ohne dauerhafte Lieferverpflichtung zu vermarkten. Nutzer schließen dabei zwei separate Verträge: einen mit dem Anlagenbetreiber und einen mit einem regulären Versorger. Das senkt für Betreiber das Risiko und erleichtert rechtssichere Vertragsgestaltung.
Verwalter im Zentrum der Umsetzung
Verwalter stehen in der Pflicht, Eigentümer über die Chancen und Risiken beider Modelle zu informieren. Neben rechtlichem Wissen sind Kenntnisse in Energietechnik, Förderbedingungen und Wirtschaftlichkeit gefragt. Zudem ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zwingende Voraussetzung für die Installation einer PV-Anlage, die über einzelne Balkonkraftwerke hinaus geht.
„Die dezentrale Energieversorgung ist eines der wichtigsten Themen der Zukunft. Unabhängig vom zu erwartenden BGH-Urteil sollten Verwaltungen sich frühzeitig mit der Materie vertraut machen und Fachpartner ins Boot holen. So werden rechtliche Fallstricke vermieden und Potenziale genutzt“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.
“BGH-Entscheidung könnte Mieterstromlandschaft grundlegend verändern” – erschien im NL 06-1.