BGH stärkt Handlungsspielraum der WEG bei Balkonsanierungen

5. Mai 2026|News

Im konkreten Fall waren mehrere Balkone sanierungsbedürftig, es bestand sogar Absturzgefahr. Obwohl die Teilungserklärung die Kosten- und Instandhaltungspflicht den jeweiligen Eigentümern zuwies, kam auf einer Eigentümerversammlung keine Mehrheit für eine der vorgeschlagenen Sanierungsvarianten zustande. Der klagende Eigentümer setzte sich schließlich vor dem BGH durch.

Die zentrale Aussage des Gerichts: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bleibt für den ordnungsgemäßen Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich – auch wenn einzelne Pflichten per Vereinbarung übertragen wurden. Diese Verantwortung umfasst insbesondere Verkehrssicherungspflichten. Die WEG kann daher nicht vollständig aus der Instandhaltungsverantwortung entlassen werden und ist berechtigt, selbst Maßnahmen zu beschließen. Unter bestimmten Umständen kann sogar eine Pflicht zum Tätigwerden bestehen. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Balkone betroffen sind oder Gefahren für Personen und Sachwerte drohen. In solchen Fällen müssen koordinierte Maßnahmen durch die Gemeinschaft erfolgen.

Wichtig für die Praxis: Beschließt die WEG eine Sanierung, endet insoweit die Zuständigkeit des einzelnen Eigentümers für die Durchführung. An der Kostenverteilung ändert sich jedoch nichts – diese bleibt, wie in der Teilungserklärung geregelt, beim jeweiligen Sondereigentümer.

Der BGH erklärte zudem die ablehnenden Beschlüsse der Eigentümerversammlung für ungültig. Bei eindeutigem Sanierungsbedarf widerspreche es ordnungsmäßiger Verwaltung, sämtliche Varianten abzulehnen und notwendige Maßnahmen aufzuschieben.

Die Entscheidung stärkt die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften erheblich und schafft Klarheit für den Umgang mit baulichen Mängeln an gemeinschaftlichem Eigentum mit Sondernutzungsbezug.

Die Urteilsbegründung des BGH kann hier nachgelesen werden: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026072.html?nn=373478