Bürokratie abbauen angekündigt – neues Kontrollregime beschlossen

3. März 2026|News

Mit dem am 26. Februar im Bundestag beschlossenen Tariftreuegesetz werden Bundesvergaben im Bau- und Dienstleistungsbereich sowie Konzessionen künftig an verbindliche Tariftreueerklärungen und Nachweise gekoppelt, sobald der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro erreicht. Lieferaufträge bleiben in der beschlossenen Fassung ausgenommen. Damit wird die Vergabe nicht nur an materielle Leistungsfähigkeit, sondern zusätzlich an ein neues System aus Pflichten, Prüfungen und Sanktionen gebunden.

Das Gesetz etabliert neue Kontrollstrukturen und Verfahrensschritte: Vorgesehen sind unter anderem eine Clearingstelle sowie eine „Prüfstelle Bundestariftreue“ bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zudem anlassbezogene Kontrollen. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Kündigungsrechten und vergaberechtlichen Folgen führen. Besonders praxisrelevant ist die Ausweitung der Haftungsrisiken entlang der Nachunternehmerkette: Auftragnehmer müssen Tariftreue nicht nur zusichern, sondern die Einhaltung auch in der Liefer- und Leistungskette absichern, was die Angebotsprüfung und die laufende Vertragssteuerung erheblich aufbläht. Ab 2028 soll zusätzlich ein Verfahren zur elektronischen Entgeltabfrage eingeführt werden, das weitere Schnittstellen und Nachweispflichten erwarten lässt.

Für die Immobilienverwaltung ist die Wirkung klar: Mehr Nachweis, Dokumentations- und Haftungsaufwand fließt in Kalkulationen ein. Das verteuert Bauleistungen, technische Dienstleistungen und komplexe Sanierungsvorhaben – insbesondere dort, wo mehrere Gewerke und Nachunternehmer eingesetzt werden. In der Folge steigen Projektkosten und mittelbar Hausgelder, Betriebs. und Modernisierungskosten. Das trifft Eigentümergemeinschaften mittelbar und verschärft den Zielkonflikt zwischen schnellerer Umsetzung, bezahlbarem Wohnen und begrenzten Budgets in WEG.

Besonders hervorzuheben: In der politischen Debatte wird einerseits Bürokratieabbau angekündigt, andererseits entsteht mit dem Tariftreuegesetz ein neues Kontroll- und Haftungssystem (also neue Bürokratie). Das steht konträr zu den Zielen, schneller zu bauen, Sanierungen zu beschleunigen und Wohnen bezahlbar zu halten. Noch schwerer nachvollziehbar wird diese Linie, wenn parallel Qualifikations- und Weiterbildungspflichten für treuhänderisch arbeitende Immobilienverwaltungen abgeschafft werden sollen (BT-Drs.: 21/3740). Gerade dort, wo Verantwortung für Vermögen, Werterhalt und rechtssichere Bewirtschaftung getragen wird, braucht es klare Standards und Professionalität statt Absenkung. Das ist keine unnötige Bürokratie, das ist Verantwortungsbewusstsein.

„Wir neue Bürokratie, die Vergaben ausbremst und Kosten nach oben treibt. Das ist das Gegenteil von bezahlbarem Wohnen und mehr Eigentum. Und ausgerechnet bei Qualifikation und Weiterbildung der treuhänderisch tätigen Immobilienverwaltungen soll die Professionalität ausgebremst werden. Ambivalenter könnte das Handeln der Bundesregierung nicht sein“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.