Bund startet Förderung für E-Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus ab 15. April

7. April 2026|News

„WEG brauchen keine symbolische Förderung, sondern ein Verfahren, das zu den praktischen Begebenheiten passt. Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist wegweisend und nimmt die Besonderheiten von WEG ernst. Erstmals wird damit eine zielgerichtete Förderung möglich. Ich freue mich, dass das Bundesverkehrsministerium unseren Argumenten gegenüber aufgeschlossen war“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Positiv aus Sicht des VDIV Deutschland ist zudem, dass Wohnungseigentümergemeinschaften im Programm ausdrücklich als eigene Zielgruppe (neben KMU/Privateigentümer und Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienunternehmen) berücksichtigt werden. Förderfähig sind nicht nur einzelne Ladepunkte, sondern auch die technische Erschließung der Stellplätze insgesamt. Dazu zählen die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur ebenso wie die technische Ausrüstung zur Elektrifizierung von Stellplätzen, der Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen.

Für WEG wird die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Antragstellung beginnt am 15. April 2026. Die Mittel werden nach der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Anträge können bis zum 10. November 2026 eingereicht werden. Vorgesehen sind feste Zuschussbeträge je zu elektrifizierendem Stellplatz von bis zu 1.300 Euro ohne installierten Ladepunkt, bis zu 1.500 Euro mit Ladepunkt und bis zu 2.000 Euro für bidirektionales Laden.

Für die Branche ist das Programm von hoher Relevanz. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus ist regelmäßig mit erheblichem Koordinationsaufwand verbunden und stellt Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften vor organisatorische, technische und finanzielle Herausforderungen. Umso wichtiger ist, dass die Förderung nun an den realen Planungs- und Beschlussprozessen in WEG ansetzt.

Hilfreich ist, dass flankierend ein WEGweiser veröffentlicht wurde, der den Weg von der Bedarfserfassung über die Beschlussfassung bis zur Antragstellung, Umsetzung und späteren Erweiterung in mehreren Schritten strukturiert. Die Förderaufrufe und die maßgeblichen Informationen für Antragsteller stellt das Ministerium unter https://laden-im-mehrparteienhaus.de/ bereit.