Bundesministerium legt Novelle des Baugesetzbuchs vor

7. April 2026|News

Im Mittelpunkt der Reform steht der Vorrang für mehr Wohnraum. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen künftig weitergehende Möglichkeiten erhalten, Wohnungsbau zu priorisieren. So können sie etwa ein überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau feststellen. Zugleich soll das Raumordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels in angespannten Märkten schaffen. Künftig könnte die übergeordnete Raumordnung gegenüber den Kommunen vorgeben, wo zusätzlicher Wohnraum entstehen muss.

Auch bei Umweltprüfungen sind Erleichterungen vorgesehen. Im Bauleitplanverfahren sollen nur noch die weniger detaillierten Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt werden. Zudem sollen die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung von 20.000 auf 30.000 qm versiegelter Fläche steigen. Bereits vorliegende Gutachten aus den vergangenen fünf Jahren sollen weiterverwendet werden können.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beschleunigung von Verfahren durch Digitalisierung und verbindlichere Fristen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll künftig digital und einstufig erfolgen. Geplant sind bundeseinheitliche Fristen für Behördenstellungnahmen und für die Dauer von Bauleitplanverfahren. Eine Verfahrensampel soll Bürger laufend über den Stand der Planung informieren.

Daneben will die Bundesregierung den Kommunen mehr Spielraum bei der Klimaanpassung geben. Im Stadtgebiet sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, blaue und grüne Infrastruktur, also Wasser- und Vegetationsflächen, zu entwickeln. Auch natürliche Schutzflächen zur Vermeidung von Überschwemmungen sollen gestärkt werden.

Schließlich sieht das Vorhaben neue Instrumente gegen Schrottimmobilien und missbräuchliche Immobiliengeschäfte vor. Kommunen sollen künftig einfacher Instandsetzungsgebote erlassen und in extremen Fällen auch enteignen können. Zudem ist ein neues Vorkaufsrecht vorgesehen, wenn der Kaufende organisierte Kriminalität oder extremistische Aktivitäten begünstigt. Auch Share-Deals sollen eingeschränkt werden: Bei Umgehungsgeschäften soll die Gemeinde ein Erwerbsrecht erhalten. Verdächtige Transaktionen zur möglichen Umgehung der Grunderwerbsteuer sollen künftig meldepflichtig werden.

Das Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts befindet sich aktuell in der Detailabstimmung zwischen den Ressorts und soll noch vor der Sommerpause umgesetzt werden.