Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Nach Auffassung der Richter sind die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht prognostisch geeignet, die Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 sicherzustellen. Insbesondere verbleibt nach den Berechnungen eine Emissionslücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO₂. Das Klimaschutzprogramm müsse sicherstellen, dass die gesetzlichen Jahresemissionsmengen in allen Sektoren eingehalten werden.
Mit dem Urteil wird der verbindliche Charakter des Bundesklimaschutzgesetzes erneut betont. Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, konkrete und wirksame Maßnahmen vorzulegen, mit denen die nationalen und europäischen Klimaziele erreicht werden können. Pauschale oder unverbindliche Ankündigungen genügen demnach nicht.
Die Deutsche Umwelthilfe wertet die Entscheidung als wegweisend und sieht sich in ihrer Klage vollumfänglich bestätigt. Auch aus der Politik kommen erste Reaktionen. Vertreter der Grünen fordern zusätzliche Maßnahmen insbesondere im Verkehrssektor, der seit Jahren als Problemfeld gilt. Diskutiert werden unter anderem stärkere Anreize im öffentlichen Verkehr, ordnungspolitische Eingriffe sowie der Abbau klimaschädlicher Subventionen.
Die Bundesregierung kündigte an, zügig zu reagieren. Bis Ende März soll ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden. Dabei soll nicht das bisherige Programm aus dem Jahr 2023 nachgebessert werden, sondern ein umfassend neues Programm für 2026 entstehen, das bestehende Defizite schließt. Nach Angaben des Umweltstaatssekretärs sind bislang jedoch noch nicht alle Ressorts mit ausreichend wirksamen Maßnahmen eingebunden.
Für den Gebäudesektor und andere emissionsrelevante Bereiche erhöht das Urteil den politischen Handlungsdruck erheblich. Klar ist: Klimaziele sind rechtlich verbindlich, und ihre Nichterfüllung kann gerichtlich überprüft und sanktioniert werden. Das Urteil dürfte daher maßgeblichen Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der Klima- und Energiepolitik haben.