Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sorgt für erheblichen Widerstand. Hintergrund ist das Bürokratierückbaugesetz, das eine ersatzlose Streichung des § 34c Abs. 2a GewO vorsieht. Seit 2018 verpflichtet diese Regelung Verwalter und Makler, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen.
Vor kurzem hat der Rechtsausschuss des Bundesrats deutlich gemacht, dass er die geplante Streichung kritisch überprüfen will. In der Drucksache 648/25 heißt es, zur Sicherstellung von Qualität und Zuverlässigkeit in der Wohnimmobilienverwaltung könne es geboten sein, die Weiterbildungspflicht beizubehalten. Die ordnungsgemäße Verwaltung erfordere aktuelle Kenntnisse in zahlreichen Rechtsgebieten sowie technisches Know-how, die sich kontinuierlich weiterentwickelten.
Diese Einschätzung deckt sich mit der massiven Kritik aus der Praxis. Bereits im November haben mehr als 20 Verbände aus Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Verbraucherschutz auf Initiative des VDIV Deutschland davor gewarnt, dass mit der Weiterbildungspflicht das einzige laufende gesetzliche Mindestanforderung zur Qualitätssicherung entfallen würde. Die Wohnimmobilienverwaltung ist eine treuhänderische Daueraufgabe mit unmittelbarem Zugriff auf erhebliche Vermögenswerte und hohen Haftungsrisiken. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen durch Klimapolitik, Energiewende, Technik, Digitalisierung und Rechtsprechung sei kontinuierliche Qualifikation unverzichtbar.
Aktuellste Umfrageergebnisse untermauern diese Kritik. In einer bundesweiten VDIV-Befragung Dezember 2025 bewerteten rund 85 Prozent der teilnehmenden Unternehmen kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig, fast drei Viertel halten die gesetzliche Pflicht für sinnvoll. Mehr als zwei Drittel erwarten bei einer Abschaffung ein sinkendes Fachkompetenzniveau und Qualitätsverluste. Eine weitere Erhebung unter Wohnungseigentümergemeinschaften durch wohnen im eigentum zeigt ein ähnliches Bild: 89 Prozent der Eigentümer sehen die Weiterbildungspflicht als wichtigen Baustein der Qualitätssicherung, 84 Prozent erwarten bei ihrem Wegfall negative Folgen wie mehr Fehler, Konflikte und Kosten.
Zugleich stellen die Verbände infrage, ob mit der Abschaffung tatsächlich Bürokratie abgebaut würde. Die Praxis sieht die größten Belastungen nicht bei der Weiterbildung, sondern bei DSGVO-Pflichten, unterjährigen Verbrauchsinformationen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie fehlenden digitalen Schnittstellen. Der Entlastungseffekt der Streichung gilt daher als gering, der Schaden für Qualität und Verbraucherschutz als erheblich.
Damit ist die Entscheidung über den Erhalt der Weiterbildungspflicht mehr als eine Detailfrage. Sie wird als Grundsatzentscheidung darüber verstanden, ob der Gesetzgeber in einem zentralen Bereich von Wohnen, Vermögensverwaltung und Klimatransformation weiterhin verbindliche Qualitätsmaßstäbe setzt oder sich aus der Verantwortung zurückzieht.
„Bürokratierückbau darf nicht bedeuten, Qualitätsstandards zu opfern. Fachkompetenz und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung sind unverzichtbar, um die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.