Über alle Baualtersklassen und Regionen hinweg beträgt der durchschnittliche Wertzuwachs infolge energetischer Sanierungen aktuell 23 Prozent, nach 21 Prozent im Jahr 2024. Besonders stark profitieren Altbauten bis Baujahr 1949 – unabhängig davon, ob sie in Städten, im Umland oder im ländlichen Raum liegen. Entscheidend für die Wertentwicklung sind vor allem Maßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere an Fassade, Fenstern und Dach.
Der BuVEG sieht darin eine klare Verschiebung der Bewertungsmaßstäbe am Markt. Neben der Lage gewinnt die Energieeffizienz zunehmend an Bedeutung und entwickelt sich zu einem eigenständigen Wertfaktor. Gleichzeitig steigt das Risiko für energetisch schlechte Immobilien, spürbar an Wert zu verlieren, wenn notwendige Sanierungen weiter aufgeschoben werden.
Trotz der hohen Wertsteigerungspotenziale bleibt die Investitionsbereitschaft vieler Eigentümer gering. Die Sanierungsquote lag 2024 bei lediglich 0,7 Prozent, in Wohnungseigentümergemeinschaften mit nur etwa 0,2 Prozent noch deutlich darunter. Um den Gebäudebestand langfristig zukunftsfähig zu machen, wären nach Einschätzung des Verbands mindestens zwei Prozent erforderlich.
Der BuVEG fordert daher eine stärker differenzierte Förderpolitik. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz müsse den heterogenen Gebäudebestand besser berücksichtigen und energetische Maßnahmen gleichberechtigt fördern. Nicht in jedem Fall sei der Heizungstausch der erste sinnvolle Schritt. Häufig stünden zunächst Investitionen in die Gebäudehülle an, die sowohl energetisch als auch wirtschaftlich erhebliche Effekte entfalten könnten.
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