Förderkonditionen für Wohneigentum für Familien angepasst

4. November 2025|News

Nachdem die Programmabrufe vor allem bei „Jung kauft Alt“ nicht den Erwartungen entsprachen – seit dem Start im September 2024 wurden bis Ende Juli 2025 lediglich 592 Förderzusagen erteilt – wurden nun die Förderkonditionen für Familien, die Wohneigentum erwerben oder bauen möchten, angepasst.  Zum 23. Oktober 2025 traten neue Bedingungen in den Programmen „Wohneigentum für Familien“ (WEF) und „Jung kauft Alt“ in Kraft. Beide Programme zielen darauf ab, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Schritt ins Eigenheim zu unterstützen und gleichzeitig den Klimaschutz im Gebäudebestand zu fördern.

Für das Programm „Wohneigentum für Familien“ werden die Zinskonditionen deutlich gesenkt. Künftig gilt ein Endkundenzinssatz von 1,12 Prozent p. a. bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer zehnjährigen Zinsbindung, zuvor lag dieser bei 1,71 Prozent. Der Zinssatz liegt damit rund 2,5 Prozentpunkte unter marktüblichen Hausbankdarlehen. Eine Familie mit zwei Kindern kann dadurch bei einem Kredit von 170.000 Euro über die Laufzeit rund 30.500 Euro sparen. Wird der Neubau zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, steigt der mögliche Kreditbetrag auf 220.000 Euro, wodurch die Ersparnis bis zu 40.000 Euro betragen kann. Das Einkommen des Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind). 

Auch im Programm „Jung kauft Alt“ werden die Bedingungen verbessert. Hier können Familien künftig sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien zu günstigeren Konditionen erwerben. Um die Hürden zu senken, müssen diese innerhalb von 4,5 Jahren nur noch auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhaus 85 EE saniert werden. Damit werden die Anforderungen praxisnäher gestaltet, was die Umsetzung insbesondere für junge Familien erleichtert. Auch hier gilt die Einkommensgrenze von 90.000 Euro pro Haushalt bei einem Kind (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind).

Beide Programme sollen nicht nur den Erwerb von Wohneigentum erleichtern, sondern auch strukturelle Impulse in ländlichen Regionen setzen. Durch die Reaktivierung älterer Bestandsgebäude kann der Leerstand in Dorfkernen reduziert und die Attraktivität dieser Gebiete gestärkt werden.

Die Anträge können weiterhin über die Hausbanken bei der KfW gestellt werden. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und den jeweiligen Programmdetails sind unter www.kfw.de/300 („Wohneigentum für Familien“) und www.kfw.de/308 („Jung kauft alt“) abrufbar. Weitere Informationen dazu finden Sie beim BMWSB: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/JkA.html