Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll nach Angaben aus Koalitionskreisen spätestens Ende Februar in den Bundestag eingebracht werden. Nachdem frühere Fristen verstrichen sind, befinden sich die Verhandlungen zwischen Union und SPD nach eigener Einschätzung auf der Zielgeraden. Für Immobilienwirtschaft und Privateigentümer ist eine zügige Klärung von erheblicher Bedeutung, da die aktuelle Unsicherheit Investitionsentscheidungen hemmt.
In den übergeordneten Zielen besteht Einigkeit: Der Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor soll fortgeführt, Förderprogramme sozial differenziert ausgestaltet werden. Offen ist jedoch weiterhin die zentrale Frage, ob es bei der bisherigen Vorgabe bleibt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent klimaneutral betrieben werden müssen. Während Teile der SPD an dieser Leitplanke festhalten wollen, plädiert die Union für eine Abkehr von verbindlichen Austauschpflichten.
Die Branche verweist auf die wirtschaftlichen Folgen des Schwebezustands. Laut Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie wurden im vergangenen Jahr rund 627.000 Heizungen verkauft – der niedrigste Stand seit 2010. Gleichzeitig stieg der Absatz von Wärmepumpen deutlich. Dennoch berichten Marktteilnehmer von Investitionszurückhaltung bei Eigentümern, da Förderkonditionen und regulatorische Anforderungen nicht abschließend definiert sind.
Für Bestandshalter und Projektentwickler bleibt entscheidend, welche Technologien künftig als gleichwertige Optionen anerkannt werden. Diskutiert werden technologieoffene Ansätze, die neben Wärmepumpen auch Wärmenetze, Holz, Solarthermie oder Geothermie einbeziehen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderkulisse wird maßgeblich darüber entscheiden, welche Lösungen wirtschaftlich tragfähig sind.
Angesichts energiepolitischer und geopolitischer Risiken steht die Bundesregierung unter zusätzlichem Druck, Planungssicherheit zu schaffen. Für die Immobilienverwaltung empfiehlt sich, Modernisierungsstrategien weiterhin technologieoffen auszurichten und Szenarien unter unterschiedlichen regulatorischen Annahmen durchzurechnen, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbindlich feststehen.