Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kommt: Was Immobilienverwaltungen und Eigentümer jetzt konkret planen müssen

25. Februar 2026|News

Wichtig: Es handelt sich um Eckpunkte/FAQ/Infopapier (noch kein verabschiedeter Gesetzestext). Dennoch lassen sich daraus To-dos und Zeitachsen ableiten. 

Was ist anders als im GEG („Heizungsgesetz“)?

1. 65%-Vorgabe fällt weg, keine Betriebsverbote

  • Die pauschale 65%-Regel für Neu- und Bestandsbauten soll entfallen, ebenso Betriebsverbote bestimmter Heizungen

  • Die GEG-Regelungen §§ 71–71p sowie § 72 (Novelle 2023) sollen gestrichen werden

2. Eigentümer wählen beim Austausch wieder aus einem Optionskatalog

  • Beim Heizungstausch soll es einen technologieoffenen Katalog geben (u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse; weiterhin auch Gas/Öl)

3. Öl/Gas bleibt möglich, aber mit Bio-Treppe

  • Wer ab Inkrafttreten neu Öl- oder Gasheizungen einbaut, muss diese ab 1. Januar 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben („Bio-Treppe“).

  • Start: mindestens 10% ab 2029, weitere Anstiege bis 2040 in drei Stufen (noch ohne Details im Eckpunktepapier)

4. Zusätzliche Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Lieferkette)

  • Ab 2028 soll eine moderate Quote bis zu 1% starten, verpflichtend für Inverkehrbringer (Gas/Heizöl), bilanziell erfüllbar; Anrechnung auf die Bio-Treppe ist vorgesehen

5. Förderung bleibt politisch zugesagt, mindestens bis 2029

  • Die Finanzierung der BEG soll bis mindestens 2029 gesichert werden

Bis wann muss was berücksichtigt werden?

Bis vor 1. Juli 2026: Gesetz soll in Kraft treten

  • Politischer Fahrplan: Kabinettsbeschluss „bis Ostern“, Bundestagsbefassung im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 01.07.2026

  • Handlungsempfehlung: Laufende Projekte/Angebotsanfragen so strukturieren, dass bei Gesetzeswechsel keine Beschlüsse „ins Leere“ laufen (z. B. Beschlussvarianten/Alternativen, Kostendeckel, Fördervorbehalt).

Ab 2028: Grüngas-/Grünölquote startet (bis zu 1%)

  • Quote gilt auf Lieferkette/Inverkehrbringer-Ebene; soll hochlaufen und bis 2030 u. a. CO₂-Einsparung bringen.

  • Handlungsempfehlung: Bei Gas-/Ölversorgung künftig Tarife/Vertragsunterlagen darauf prüfen, wie Quote/Bio-Anteile nachgewiesen werden (Stichwort: bilanziell/„Book-and-Claim“ ist als Logik genannt). 

Ab 1. Januar 2029: Bio-Treppe wird Pflicht für neue Öl-/Gasheizungen

  • Start 10% klimafreundlicher Anteil; weiterer Pfad bis 2040

  • Handlungsempfehlung: Wer nach 2026 noch Öl/Gas neu einbaut, muss ab 2029 bio-anteilige Brennstofftarife einplanen (Kosten/Verfügbarkeit). 

2030: Evaluierung, mögliches Nachsteuern

  • Wenn der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, ist Nachsteuerung angekündigt

  • Handlungsempfehlung: Bei langfristigen Heizstrategien (insb. WEG) Flexibilität einbauen (z. B. hybride Optionen, Anschlussfähigkeit an Wärmenetze, Sanierungsfahrplan/Etappen).

Bis Ende 2029: Effizienzklassen werden harmonisiert

  • Nationale Gebäudeeffizienzklassen sollen bis Ende 2029 an EU-Vorgaben harmonisiert werden

 

Das Infopapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier. 

Die Eckpunkte des Gebäudemonernisierungsgesetzes finden Sier hier. 

Die FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.