Gebäudetyp E: BID-Verbände fordern praxistaugliche Ausgestaltung

7. April 2026|News

Aus Sicht der BID-Verbände sollte der Gebäudetyp E nicht über einen eigenständigen Vertragstyp im BGB eingeführt werden. Ein solcher Schritt würde nach Einschätzung der Verbände neue Abgrenzungsprobleme schaffen, statt das Bauen zu vereinfachen. Gefordert wird stattdessen eine schlanke Verankerung im bestehenden Werkvertragsrecht. Maßgeblich bleiben soll das Bauordnungsrecht als zivilrechtlicher Mindeststandard, ergänzt um die Möglichkeit gleichwertiger und praxistauglicher Abweichungen.

Kritisch gesehen werden auch die bislang vorgesehenen Informations- und Aufklärungspflichten. Nach Auffassung der Immobilienwirtschaft würden diese den Gebäudetyp E unnötig verkomplizieren und mit zusätzlichen Haftungsrisiken belasten. Insbesondere überschlägige Angaben zu Kostenersparnissen sowie weitergehende Pflichten bei späteren Veräußerungen seien in der Praxis kaum belastbar umzusetzen. Statt Anreize für einfacheres Bauen zu setzen, drohe so eine Verfestigung des bisherigen Standards. Aus Sicht der Verbände sollte deshalb ein einfacher, standardisierter Hinweis in Textform auf die vereinbarten Abweichungen ausreichen.

Grundsätzlich plädiert die Branche dafür, den Gebäudetyp E als verlässlichen Rahmen für einfachere, funktionale und kosteneffiziente Lösungen auszugestalten. Weniger technische Detailvorgaben bedeuteten dabei keine Abstriche bei Qualität oder Sicherheit, sondern eine stärkere Orientierung an Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und den Anforderungen des jeweiligen Projekts.

Angesichts der anhaltenden Wohnungsknappheit fordern die BID-Verbände eine zügige Überarbeitung des bisherigen Eckpunktepapiers. Ein überarbeiteter Vorschlag sollte aus ihrer Sicht noch vor der Sommerpause 2026 das Kabinett erreichen und anschließend in den Bundestag eingebracht werden. Nur bei einer schnellen und zugleich sachgerechten Umsetzung könne der Gebäudetyp E zu einem wirksamen Hebel für kostengünstigeres und rechtssicheres Bauen werden. Die Bauministerkonferenz solle sich daher im weiteren Verfahren nachdrücklich für eine Ausgestaltung einsetzen, die zu mehr Beschleunigung, Vereinfachung und Kostenreduzierung im Wohnungsbau beiträgt.