Inhaltlich ist das Format bewusst pragmatisch angelegt. Die Beratung erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten: einer vorgelagerten Kurz- bzw. Video-Beratung zur Klärung des Fokus, einem Vor-Ort-Termin mit Konzentration auf bis zu zwei Themenfelder – etwa Gebäudehülle, Heiztechnik, Stromverbrauch, Photovoltaik oder Heizungsersatz – sowie einer Nachbesprechung mit Verwaltung oder Beirat. Optional werden die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt. Ziel ist es, Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und komplexe technische Fragestellungen für die gemeinschaftliche Willensbildung verständlich aufzubereiten.
Wichtig für die Einordnung: Das Beratungsformat ersetzt weder einen individuellen Sanierungsfahrplan noch einen Energieausweis. Es handelt sich ausdrücklich um eine qualifizierte Ersteinschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen, nicht um eine abschließende Planungs- oder Nachweisleistung. Gerade vor dem Hintergrund steigender gesetzlicher Anforderungen an Energieeffizienz, Wärmeversorgung und Förderfähigkeit kann das Angebot jedoch helfen, Sanierungsthemen strukturiert anzugehen und Beschlüsse vorzubereiten.
Die Beratung ist als individuell zu beantragende Projektförderung ausgestaltet. Für die WEG verbleibt lediglich eine Selbstbeteiligung, die je nach Umfang der Beratung zwischen 40 und 80 Euro liegt. Für Verwaltungen bietet die geförderte Energieberatung damit ein vergleichsweise einfaches Instrument, um Eigentümer frühzeitig abzuholen, Erwartungen zu strukturieren und externe Expertise in den Entscheidungsprozess einzubinden, bei überschaubarem Kostenrisiko für die Gemeinschaft.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/energieberatung-fuer-wohnungseigentuemergemeinschaften/