GEG-Anpassung zeichnet sich ab: technologieoffener und flexibler

19. August 2025|News

Der Klimaschutzbericht 2025 des Bundesumweltministeriums enthält eine wesentliche Änderung zur Bewertung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In der vorläufigen Fassung wurde die 65-Prozent-Regel – wonach neue Heizungen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen müssen – noch als zentrales Element hervorgehoben. In der endgültigen Version fehlt dieser Bezug. Stattdessen wird das GEG nun als „wesentliches Instrument“ für die Wärmewende beschrieben, das künftig technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden soll. Ziel sei es, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz in Einklang zu bringen.

Öl- und Gasheizungen sollen mittel- bis langfristig durch klimafreundliche Lösungen ersetzt werden. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, das Heizungsgesetz in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Wahrscheinlich ist jedoch, dass nur § 71 GEG, der die 65-Prozent-Regel enthält, überarbeitet wird. Wohl noch dieses Jahr soll die geplante Novelle vorgelegt werden. 

Der Klimaschutzbericht macht deutlich, dass Deutschland mit den aktuell beschlossenen Maßnahmen seine Klimaziele ab 2040 klar verfehlen wird. Für 2040 ist eine Treibhausgasminderung um 88 % gegenüber 1990 vorgesehen, prognostiziert werden aber nur rund 80 %. Besonders der Gebäude- und Verkehrssektor liegen deutlich hinter den Zielvorgaben.

Zusätzlich muss Deutschland bis Mai 2026 die europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) umsetzen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Bestandsgebäuden bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 % zu senken. Die anstehende GEG-Novelle wird daher nicht nur nationalpolitisch, sondern auch europarechtlich maßgeblich geprägt sein.