Grunderwerbsteuer senken, Eigentumsbildung erleichtern

7. April 2026|News

Konkret werden zwei Reformschritte vorgeschlagen: Zum einen soll die Grunderwerbsteuer für Ersterwerbende bis zu einer regional differenzierten Wertgrenze vollständig entfallen oder deutlich reduziert werden. Zum anderen spricht sich das Institut für eine Portabilitätsregelung aus. Danach soll die beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie gezahlte Grunderwerbsteuer auf einen späteren Ersatzkauf angerechnet werden können.

Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kaufnebenkosten. Nach Einschätzung des ifs ist damit vor allem das notwendige Eigenkapital zu einer zentralen Hürde für den Eigentumserwerb geworden. Besonders junge Haushalte scheiterten häufig nicht an der monatlichen Finanzierungsrate, sondern an den einmaligen Erwerbskosten. Zugleich erschwere die Grunderwerbsteuer auch Umzüge innerhalb des selbstgenutzten Eigentums, etwa bei berufsbedingten Wechseln, wachsendem Platzbedarf oder dem Umzug in eine kleinere altersgerechte Wohnung.

Nach Auffassung des Instituts würde eine Reform daher nicht nur Ersterwerbende entlasten, sondern auch die Mobilität erhöhen und den Generationenwechsel im Eigenheimbestand erleichtern. Bund und Länder sollten deshalb zeitnah einen „Grunderwerbsteuergipfel“ auf Ebene der Finanz- und Bauminister organisieren, um die Eckpunkte einer entsprechenden Reform des Grunderwerbsteuergesetzes festzulegen.

Das Verbände-Schreiben finden Sie hier.