Wer Beschlüsse aufschiebt, riskiert Engpässe bei Fachbetrieben und damit Verzögerungen bei der Umsetzung. Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind nicht ausgeschlossen.
Umsetzung läuft, aber nicht flächendeckend
Zuletzt zeigte eine Umfrage des VDIV Deutschland unter mehr als 300 Immobilienverwaltungen ein gemischtes Bild: Zum Zeitpunkt der Befragung im Februar 2025 verfügten 58 Prozent der verwalteten WEG-Einheiten und 61 Prozent der verwalteten Miet-Einheiten bereits über die vorgeschriebene fernablesbare Technik. Zwar zeigten sich 81 Prozent der befragten Verwaltungen zuversichtlich, die Frist einhalten zu können, jedoch nannten 55 Prozent den Mangel an verfügbaren Dienstleistern als größte Herausforderung.
Auch bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen besteht Nachholbedarf. 2025 erhielten lediglich 32 Prozent der Wohnungseigentümer und 39 Prozent der Mieter diese Informationen regelmäßig. Besonders kleinere Verwaltungen stehen vor strukturellen Problemen: 39 Prozent der Unternehmen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten stellten keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bereit.
Transparenz steigt, Effizienzgewinne bleiben begrenzt
43 Prozent der Verwaltungen berichten von einer erhöhten Transparenz für Eigentümer und Mieter durch die neuen Informationspflichten. Eine messbare Verbesserung der Energieeffizienz sehen jedoch nur 11 Prozent.
VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler mahnt zur zügigen Beschlussfassung: Die Frist sei eindeutig, Verzögerungen durch ausgebuchte Dienstleister absehbar. Verwaltungen und Gemeinschaften sollten daher jetzt handeln, um rechtliche Risiken und organisatorische Engpässe zu vermeiden.
Die vollständige Studie sowie weitere Informationen finden Sie unter https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor