Kern der immobilienrelevanten Änderung ist der geplante neue § 6f EStG. Er soll erstmals gesetzlich festlegen, wie ein Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie das Gebäude aufzuteilen ist. Diese Aufteilung ist insbesondere für die steuerliche Abschreibung des Gebäudes von Bedeutung.
Enthält der Kaufvertrag keine eigene Aufteilung des Kaufpreises, soll künftig das Verhältnis der Verkehrswerte von Grundstück und Gebäude maßgeblich sein. Für die Ermittlung des Gebäudeanteils sieht der Gesetzentwurf eine gesetzlich festgelegte Berechnungsmethode vor.
Die Neuregelung soll am Tag nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2026 in Kraft treten und für Kaufverträge gelten, die danach rechtswirksam abgeschlossen werden. Das Bundeskabinett hat den Entwirf im August beschlossen, das parlamentarische Verfahren soll voraussichtlich im September beginnen.
Der Entwurf ist hier abrufbar: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-05-19-JStG2026/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2