Justizministerin verteidigt Mietpreisbremse und plant weitere Eingriffe

7. Juli 2026|News

Mit dem geplanten Mietenpaket II will die Bundesregierung nun weitere Regelungen nachschärfen. Vorgesehen sind unter anderem strengere Vorgaben für Indexmieten. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb von 3 Prozent pro Jahr künftig nur noch zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden dürfen. Damit sollen starke Mietanstiege in Phasen hoher Inflation begrenzt werden.

Auch bei möbliertem Wohnraum plant das Bundesjustizministerium mehr Transparenz. Der Möblierungszuschlag soll künftig gesondert ausgewiesen werden und sich grundsätzlich am Zeitwert der Möbel orientieren. Für voll möblierte Wohnungen ist eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen. Ziel ist es, die Einhaltung der Mietpreisbremse besser überprüfbar zu machen.

Zudem sollen Kurzzeitmietverträge stärker reguliert werden. Geplant ist eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten. Damit soll verhindert werden, dass befristete Kurzzeitverträge genutzt werden, um reguläre Mieterschutzvorschriften dauerhaft zu umgehen.

Kritik kommt vor allem von Vermieterseite. Laut Haus & Grund Vermieterbefragung 2026 halten es 60,5 Prozent der befragten privaten Vermieter für wahrscheinlich, ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben und Wohnraum zu verkaufen, wenn mehrere Regulierungsvorhaben zusammen betrachtet werden. Der Verband warnt vor zusätzlicher Verunsicherung und fordert mehr Rechtssicherheit für private Vermieter.

Auch Hubig räumt ein, dass Mietregulierung allein keinen neuen Wohnraum schafft. Dafür brauche es vor allem mehr Neubau und einfacheres, günstigeres Bauen. Gemeinsam mit Bundesbauministerin Verena Hubertz setzt sie unter anderem auf den Gebäudetyp E, der zivilrechtliche Vereinfachungen ermöglichen und Baukosten senken soll.

Das gesamte Gespräch können Sie hier nachlesen: https://web.de/magazine/politik/inland/hubig-menschen-miete-echten-armutsrisiko-42423488