„Allein durch die Reform soll keine Kommune mehr Grundsteuer einnehmen. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bekannt“, betonte Finanzminister Heiko Geue. „Die hierfür notwendige Transparenz stellen wir jetzt durch die Pflicht sicher, dass jede Kommune den aufkommensneutralen Steuer-Hebesatz veröffentlichen muss. Sobald die Hebesätze vorliegen, wird sie die Landesregierung in einem Transparenzregister veröffentlichen.“ Die entsprechende Regelung soll als Ergänzung im Grundsteuerzuständigkeitsgesetz des Landes verankert werden. Die Kommunen sollen sie im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025 umsetzen, so das Finanzministerium. Dabei entstehe grundsätzlich kein Mehraufwand, da die Gemeinden ohnehin Berechnungen anstellen müssten, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen.
Einer Umfrage der Deutscher Industrie- und Handwerkskammer (DIHK) zufolge hat jede siebte deutsche Mittel- oder Großstadt im vergangenen Jahr den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht (wir haben berichtet). Als einen Grund dafür sieht die DIHK die Sicherung des Steueraufkommens vor der Grundssteuerreform 2025.