Mehr Spielraum für Eigentümer: Neue Impulse für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

4. November 2025|News

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern soll künftig deutlich einfacher und attraktiver werden. Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Konzept vorgestellt, das sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Hürden beim Aufbau privater Lademöglichkeiten abbauen soll. Ziel ist es, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften stärker in den Ausbau der Elektromobilität einzubinden.

Laut Ministeriumsangaben ist das Laden zu Hause der wichtigste Anwendungsfall im privaten Bereich. Doch gerade in Mehrparteienhäusern fehlen häufig geeignete Ladepunkte. Um Investitionen anzureizen, sollen Förderprogramme aufgelegt werden, deren Details Anfang 2026 veröffentlicht werden – vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel.

Ein zentraler Fortschritt liegt in der erweiterten Flexibilität: Künftig soll nicht mehr allein die Anzahl der Ladepunkte über die Förderfähigkeit entscheiden, sondern auch die Gesamt-Ladeleistung. Damit können insbesondere bei Gewerbe- und Wohnimmobilien leistungsstarke Schnelllader installiert werden, ohne dass aufwändige Mehrfachinstallationen nötig sind. Auch sogenannte Pooling-Lösungen, also gemeinschaftlich genutzte Ladeinfrastruktur für mehrere Gebäude, bleiben möglich. Sie erhöhen die Planungssicherheit für Eigentümer, Verwalter und Investoren.

Für die praktische Umsetzung hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur einen Leitfaden veröffentlicht, der Eigentümern und Verwaltern Schritt für Schritt durch den Entscheidungs- und Installationsprozess führt. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland betont, dass neben rechtlichen Kenntnissen insbesondere technisches Verständnis erforderlich ist, etwa zur Lastverteilung, Netzanschlussplanung oder Abrechnung. 

Auch steuerlich lohnt sich die Nachrüstung: Vermieter können Anschaffungs- und Installationskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Privatpersonen erhalten zudem eine Steuerermäßigung von bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. 

Den Leitfaden der nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur finden Sie hier:
https://nationale-leitstelle.de/wp-content/uploads/2025/06/Neuauflage-Publikation-Mehrparteienhaeuser.pdf