Mietrecht weiter Diskussionsthema: Mietpreisbremse bestätigt, Eigenbedarf im Fokus

3. März 2026|News

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 8. Januar 2026 (1 BvR 183/25) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung angenommen und damit seine bisherige Linie bestätigt: Die Regelungen zur Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn sind im Grundsatz verfassungsgemäß. Im konkreten Verfahren ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse durch das Gesetz vom 19. März 2020 sowie um die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung 2020. Nach Auffassung des Gerichts führen auch die Entwicklungen seit der Entscheidung aus dem Jahr 2019 zu keinem anderen Abwägungsergebnis. 

Für die Praxis relevant ist, dass die Mietpreisbremse politisch nicht ausläuft, sondern fortgeschrieben wurde: Der Bundestag hat die Regelung bis Ende 2029 verlängert. Damit bleibt die Begrenzung in per Rechtsverordnung bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ein zentrales Thema bei Wiedervermietungen – inklusive Rückforderungsrisiken, wenn die zulässige Miethöhe überschritten wird.

Parallel verschärft sich die politische Debatte: Die Grünen wollen Eigenbedarfskündigungen für fünf Jahre untersagen, wenn Mieter zuvor erfolgreich Ansprüche aus der Mietpreisbremse durchgesetzt haben. Zudem wird über weitere mietrechtliche Nachschärfungen diskutiert, etwa strengere Leitplanken für Kurzzeitmietverträge und eine Kappung bei Indexmieten. 

Der VDIV Deutschland ist in der Mietrechtskommission vertreten, als deren übergeordnetes Ziel die Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften gilt. Immobilienwirtschaft, Eigentümer und Mieter, Städtetag, Sozialverband sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis kommen dort zusammen, um regelmäßig mit der zuständigen Ministerin Stefanie Hubig (SPD) über die Weiterentwicklung des deutschen Mietrechts zu beraten. 

Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150178