Im Mittelpunkt der Kritik steht die Einschätzung, dass der Wohnungsmarkt vor allem unter einem strukturellen Angebotsdefizit leidet. Aus Sicht vieler Marktteilnehmer entstehen hohe Mieten nicht in erster Linie durch fehlende Regulierung, sondern durch zu wenig neu geschaffenen Wohnraum, langwierige Verfahren, hohe Baukosten, steigende Anforderungen und ein insgesamt investitionshemmendes Umfeld. Werden Vermietung und Investitionen durch zusätzliche Vorgaben weiter erschwert, könnte dies insbesondere private Eigentümerinnen und Eigentümer davon abhalten, Wohnraum anzubieten oder neuen Wohnraum zu schaffen. Problematisch ist, dass sich die politische Debatte stark auf Eingriffe in bestehende Mietverhältnisse konzentriert, während der Neubau und die Aktivierung zusätzlichen Angebots zu wenig gestärkt würden. In der Branche wird darauf hingewiesen, dass mehr Regulierung bei Indexmieten, befristeter Vermietung, möbliertem Wohnen oder Modernisierung zwar punktuell ordnungspolitisch begründet werden kann, insgesamt aber die Gefahr birgt, die wirtschaftliche Attraktivität von Vermietung weiter zu verringern. Das könnte gerade in ohnehin angespannten Märkten dazu führen, dass das Mietwohnungsangebot weiter zurückgeht.
Hinzu kommt die Sorge, dass sich die Knappheit am Mietmarkt in den kommenden Jahren weiter verschärfen könnte. Wenn Investitionen in den Mietwohnungsbestand ausbleiben, Neubauprojekte sich verzögern oder wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sind und private Anbieter sich zunehmend zurückziehen, dürfte der Druck auf die Neuvertragsmieten eher steigen als sinken. Auch positive Signale wie anziehende Baugenehmigungszahlen werden in diesem Zusammenhang zurückhaltend bewertet, denn Genehmigungen allein schaffen noch keinen zusätzlichen Wohnraum. Entscheidend bleibt, ob Projekte unter den bestehenden wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen tatsächlich realisiert werden. Hinzu kommen weitere strukturelle Hemmnisse des Wohnungsmarkts. Dazu zählen hohe Eigenkapitalanforderungen beim Immobilienerwerb, gestiegene Erwerbsnebenkosten, erhöhte Finanzierungskosten und regulatorische Anforderungen an Kreditvergaben. Diese Faktoren erschweren nicht nur den Zugang zu Wohneigentum, sondern begrenzen auch die Investitionsspielräume auf dem Mietmarkt. Die Folge kann sein, dass sich sowohl das Angebot an Mietwohnungen als auch die Bildung von Wohneigentum langsamer entwickelt, als es zur Entlastung des Marktes erforderlich wäre.
Vor diesem Hintergrund hat auch der VDIV Deutschland eine ergänzende Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn und Geschäftsraummiete abgegeben. Der VDIV würdigt darin mehrere vorgesehene Änderungen, unter anderem zur vorübergehenden Vermietung, zur möblierten Vermietung, zu Indexmieten sowie zu den vereinfachten Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen. Zugleich werden zwei zentrale Punkte des Entwurfs kritisiert: Zum einen lehnt der VDIV Deutschland die vorgesehene starre zeitliche Begrenzung der vorübergehenden Vermietung auf sechs Monate ab. Diese werde den unterschiedlichen Fallgestaltungen in der Praxis nicht gerecht und könne zusätzliche Belastungen für den Wohnungsmarkt nach sich ziehen. Zum anderen ist die geplante Ausweitung der Heilungsmöglichkeit bei ordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs problematisch. Diese könne zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken für Vermietende sowie zu Wertungswidersprüchen im Mietrecht führen.
„Aus Sicht des VDIV braucht es vor allem Maßnahmen, die Investitionen erleichtern, Neubau und Modernisierung fördern und zusätzliche Angebotsreserven mobilisieren, statt den Markt durch weitere Detailregulierung zusätzlich zu belasten“, bewertet Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer, die Situation.