Die Bundesnetzagentur will die Stromnetzentgelte ab 2029 neu ordnen. Der aktuelle Entwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) sieht unter anderem einen zusätzlichen Grundpreisaufschlag für sogenannte Prosumer vor. Er soll zwischen 70 und 90 Prozent des regulären Grundpreises liegen. Stellungnahmen zum Entwurf sind noch bis 18. September 2026 möglich.
Betroffen wäre nach dem Entwurf auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Das 2024 eingeführte Modell ermöglicht es Bewohnern von Mehrfamilienhäusern, Solarstrom vom eigenen Gebäude zu nutzen und ihren darüber hinaus benötigten Strom weiterhin bei einem Lieferanten ihrer Wahl zu beziehen.
Genau hier könnte die neue Netzentgeltsystematik zum Problem werden: In Mehrparteienhäusern soll jede beteiligte Verbrauchsstelle berücksichtigt werden, deren Netzbezug durch den vor Ort erzeugten Strom reduziert wird. Fällt für diese ein Grundpreis an, wird auch der Prosumer-Aufschlag erhoben. Damit kann der Aufschlag innerhalb eines Gebäudes mehrfach anfallen und sich mit der Zahl der teilnehmenden Wohnungen entsprechend erhöhen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften könnte die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dadurch an Attraktivität verlieren. Der VDIV Deutschland setzt sich für einfache und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für Photovoltaik in WEG ein. Die geplante Netzentgeltsystematik sollte deshalb so ausgestaltet werden, dass die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nicht durch zusätzliche Kosten ausgebremst wird.
Mehr dazu lesen Sie hier: Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes vom 6. August 2026, insbesondere Ziff. 8.2 sowie Begründung Rn. 298 f. https://vdiv.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/VDIV-Newsletter/260831_FL-Entwurf_Festlegung_AgNes.pdf