Das Vorhaben zielt darauf, zusätzliche Wohnraumpotenziale schneller zu aktivieren, Innenstädte zu stärken und bestehende Gebäudesubstanz besser zu nutzen. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Programm im Sommer 2026 starten. Bereits im Herbst 2025 hatte die Bundesregierung erklärt, dass Eigentümer von Büros und anderen Nichtwohngebäuden über das Programm gezielt unterstützt werden sollen; Mietobergrenzen sind danach nicht vorgesehen.
Nach den vorab bekannt gewordenen Programmdetails können Anträge ab 1. Juli gestellt werden, allerdings nur vor Baubeginn. Vorgesehen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohnung, gedeckelt auf 300.000 Euro pro Unternehmen. Gefördert werden soll der Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens eine neue Wohnung entsteht.
Zugleich ist die Förderung an energetische Anforderungen geknüpft. Der Umbau soll mindestens das Niveau Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen. Ausnahmen sind für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz vorgesehen. Antragsberechtigt sollen alle Investoren sein, auch Selbstnutzer.