So leicht wie möglich: Registrierung von Balkonkraftwerken

12. April 2024|News

Die Bundesnetzagentur verwies zugleich auf den hohen Anteil von Steckersolargeräten. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen installiert und im MaStR registriert, darunter 300.000 Balkonkraftwerke. „Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich“, heißt es in einer Mitteilung.

Bislang mussten Betreiber bei der Registrierung rund 20 Angaben machen. Seit April sind neben den Angaben zur Person nur noch fünf Angaben erforderlich. Zudem bietet die Behörde nun einen vereinfachten Registrierungsassistenten für steckerfertige Solaranlagen. Privatpersonen beginnen die Anmeldung auf der ersten Seite des Webportals und werden dann durch alle Formularseiten geführt. Weiter Informationen gibt es hier.

Derzeit berät der Bundestag über ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Solarzubaus. Dies sieht weitere Erleichterungen vor. Unter anderem soll künftig keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber erforderlich sein. Vielmehr wird die Bundesnetzagentur den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das neue an sein Netz angeschlossene Balkonkraftwerk informieren.

Steckersolargeräte sollen laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung als privilegierte Maßnahme ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden – genauso wie die Option, virtuelle Eigentümerversammlungen durchzuführen. „Der Entwurf liegt seit fast einem Jahr vor – und immer wieder auf Eis. Es wird Zeit, dass er endlich verabschiedet wird. Eigentümergemeinschaften brauchen die Erleichterungen dringend“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.