Die Mehrheit im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 ausgesprochen. Damit folgte das Gremium dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD, der eine Fortsetzung der bisherigen Regelung in angespannten Wohnungsmärkten vorsieht. Die Mietpreisbremse begrenzt dort die Miethöhe bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist dies ein Nackenschlag. Die Branche kritisiert seit Jahren die mangelnde Wirksamkeit der Maßnahme. „Seit zehn Jahren existiert die Mietpreisbremse ohne spürbare Entlastung in angespannten Wohnungsmärkten“, kritisiert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Stattdessen sorge die Regelung für erhebliche Rechtsunsicherheit, hohen bürokratischen Aufwand und eine generelle Investitionszurückhaltung sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungsmaßnahmen im Bestand.
Insbesondere der mit dem Gesetz verbundene administrative Mehraufwand bereitet vielen Eigentümern und Immobilienverwaltungen erhebliche Probleme. Die Anforderungen an Dokumentationspflichten und rechtliche Prüfung steigen stetig, vor allem bei Neuvertragsabschlüssen, Indexmieten oder möbliertem Wohnraum. Diese Belastungen schwächen die unternehmerische Handlungsfähigkeit und führen dazu, dass dringend notwendige Investitionen in bezahlbaren Wohnraum und neues Wohnungseigentum unterbleiben.
Die grundsätzliche Forderung der Branche bleibt: Statt weiterhin an Preisdeckeln festzuhalten, sollte die Politik verlässliche Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung schaffen. Nur durch mehr Angebot kann langfristig bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Mit der Entscheidung zur Verlängerung wird nun eine Maßnahme fortgeführt, die in der Praxis kaum Wirkung zeigt, jedoch große wirtschaftliche Unsicherheiten mit sich bringt. “Mehr bauen und weniger bremsen muss das Credo der neuen Bundesregierung sein”, so VDIV-Geschäftsführer Kaßler abschließend.
Das gesamte Statement des VDIV Deutschland zum Thema Mietpreisbremse lesen Sie hier.