TKG-Novelle greift Praxisforderungen der Immobilienverwaltungen auf

16. Juni 2026|News

„Der Entwurf zeigt: Die Praxiserfahrungen der Immobilienverwaltungen wurden aufgenommen. Wer Glasfaser bis in die Wohnungen bringen will, muss die Abläufe in Gebäuden, in WEG und in der Verwaltungspraxis ernst nehmen. Dass mehrere unserer Forderungen aufgegriffen wurden, ist ein wichtiger Erfolg für mehr Umsetzbarkeit im Bestand“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Positiv bewertet der VDIV Deutschland insbesondere die vorgesehene Streichung der Pflicht zur Einholung von drei Angeboten. Diese Vorgabe hatte sich in der Praxis vielfach als erheblicher Hemmschuh erwiesen, zuletzt hatte der BGH dieser Praxis eine Absage erteilt (mehr dazu lesen Sie hier: https://vdiv.de/aktuelles/urteile/details/bgh-klipp-und-klar-es-gibt-keine-drei-angebote-regel). Auch die Verlängerung des Erhebungszeitraums beim Glasfaserbereitstellungsentgelt, die geplante Kostenbeteiligung zugangsbegehrender Anbieter sowie klarere Vorgaben zur Mitnutzung gebäudeinterner Netze schaffen mehr Rechtssicherheit für Eigentümer, Verwaltungen und Telekommunikationsunternehmen.

Nachbesserungsbedarf sieht der VDIV Deutschland weiterhin beim geplanten Recht auf Vollausbau. Dieses muss so ausgestaltet werden, dass es mit den Beschluss-, Eigentums- und Umsetzungsstrukturen in Wohnungseigentümergemeinschaften vereinbar ist. Fragen der Leitungsführung, des Zutritts zu Sondereigentum, der Beschlussvorbereitung, der Fristen und möglicher Anfechtungsrisiken dürfen nicht ohne klare gesetzliche Leitplanken in die Verwaltungspraxis verlagert werden.

„Beschleunigung gelingt nicht gegen die Strukturen des Wohnungseigentums, sondern nur mit ihnen. Der Gesetzgeber hat jetzt die Signale der Praxis aufgenommen, aber dennoch muss gewährleistet sein, dass der Vollausbau rechtssicher, konfliktarm und praktikabel umgesetzt werden kann“, so Kaßler abschließend.

Die Pressemitteilung dazu lesen Sie hier: https://vdiv.de/presse/details/tkg-novelle-vdiv-praxisforderungen-zeigen-wirkung