BEG-Förderung startet mit neuen Konditionen

21. Juli 2026|News

Technische Projektbeschreibungen und Bestätigungen zum Antrag, die spätestens am 8. Juli 2026 erstellt wurden, konnten noch bis einschließlich 20. Juli 2026 für Anträge nach den bisherigen Konditionen verwendet werden. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin nach den alten Förderbedingungen geprüft. Auch erteilte Zusagen bleiben bestehen; die hierfür vorgesehenen Fördermittel sind reserviert und werden nach erfolgreicher Umsetzung und Nachweisführung ausgezahlt.

Heizungsförderung: Grundförderung bleibt, Boni sinken

Bei der Heizungsförderung bleibt die Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Auch die bislang förderfähigen Heizungssysteme können weiterhin gefördert werden. Für Wohngebäude sinkt jedoch der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit von bisher 30.000 auf 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können weiterhin jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro angesetzt werden. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit wird erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro reduziert.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen vollständig. Grundförderung und Boni sind grundsätzlich auf insgesamt 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit niedrigerem Einkommen ist eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich.

Stärker gestaffelt wird der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro beträgt er 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro zehn Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.

Für das erste Quartal 2027 ist außerdem eine weitere Änderung bei Wärmepumpen vorgesehen. Die Grundförderung soll dann grundsätzlich auf 15 Prozent sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt oder zusammengebaut wurden, soll ein Wertschöpfungsbonus von weiteren 15 Prozent die bisherige Grundförderung von insgesamt 30 Prozent erhalten.

Komplettsanierungen: Höhere Kredite, geringere Tilgungszuschüsse

Bei der Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus steigt der maximal förderfähige Kreditbetrag einheitlich auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Förderfähig sind künftig allerdings nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse. Gleichzeitig werden die Tilgungszuschüsse für die einzelnen Effizienzhaus-Stufen pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert. Der bisherige zusätzliche Bonus von fünf Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt. Vergleichbare Kürzungen gelten bei Nichtwohngebäuden.

Der Bonus für serielles Sanieren wird dagegen ausgeweitet. Bei Wohngebäuden soll er künftig auch für Sanierungen auf den Standard Effizienzhaus 70 EE gewährt werden. Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus neu eingeführt. Die Beantragung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Die kurzfristig angekündigte Umstellung sorgte in der Immobilienwirtschaft für Kritik. Zwischen der Veröffentlichung der Eckpunkte am 8. Juli und dem Inkrafttreten der neuen Bedingungen lagen weniger als zwei Wochen. Gerade Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen für Bestandsaufnahme, Angebote, Finanzierung und Beschlussfassung regelmäßig mehrere Monate. Änderungen der Förderbedingungen mit nur wenigen Tagen Vorlauf erschweren deshalb bereits vorbereitete Sanierungs- und Heizungsprojekte erheblich. Hinzu kommt, dass die schrittweise Absenkung von Förderhöchstbeträgen und Boni den Zeitdruck bei komplexen Vorhaben weiter erhöht.

Alle Infos dazu finden Sie beim BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_21072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html