Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag am 20. und 21. Februar 2026 in Stuttgart weitere Maßnahmen beschlossen, um Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Kernpunkt ist eine Genehmigungsfiktion für Bauanträge: Behörden sollen spätestens drei Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen entscheiden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Bescheid, soll auf Wunsch des Bauherrn die Genehmigung als erteilt gelten. Zusätzlich sieht der Beschluss eine Vollständigkeitsfiktion vor: Ein Bauantrag gilt nach Ablauf eines Monats als vollständig eingereicht, wenn die Behörde bis dahin keine fehlenden Unterlagen nachfordert.
Eine Genehmigungsfiktion würde die Steuerbarkeit von Projektzeitplänen erhöhen, zugleich aber die Anforderungen an die Qualität der Erstunterlagen verschärfen, weil Vollständigkeit und Fristenlauf zum taktischen und rechtlichen Drehpunkt werden. In der Praxis hängt die Wirkung zudem von der konkreten Umsetzung in Landesrecht und Verwaltungsvollzug ab.
Einordnen lässt sich der Vorstoß vor dem Hintergrund bereits bestehender Beschleunigungs- und Digitalisierungsansätze im Bauplanungsrecht. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren, verkündet am 6. Juli 2023 und in Kraft seit 7. Juli 2023, wurden digitale Beteiligungsprozesse zum Regelfall und Fristen in Teilen verkürzt.
Für Verwaltungen empfiehlt sich, bei Neubau und größeren Bestandsprojekten den Fokus noch stärker auf frühzeitige Unterlagenvollständigkeit, nachvollziehbare Prüflogiken und saubere Fristenkontrolle zu legen. Das reduziert Nachforderungsschleifen, erhöht die Planbarkeit gegenüber Eigentümern und senkt das Risiko, dass Zeitvorteile im Verfahren später durch Nacharbeiten, Auflagenmanagement oder Rechtsstreitigkeiten wieder verloren gehen.