Elementarschäden: Bundesregierung prüft umfassenderen Versicherungsschutz

3. November 2026|News

Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Naturgefahren deutlich ausweiten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium haben dazu am 21. Oktober 2026 gemeinsame Diskussionspunkte vorgelegt. Vorgesehen ist, dass neue Wohngebäudeversicherungen grundsätzlich auch Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben abdecken. Auch bestehende Verträge sollen erweitert werden. Geprüft wird außerdem eine günstigere Mindestversicherung mit einem höheren Selbstbehalt.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es aus Sicht des VDIV Deutschland insbesondere auf eine praktikable Ausgestaltung der Umstellung an. Angebote müssen so frühzeitig vorliegen, dass über den künftigen Versicherungsschutz möglichst in einer regulären Eigentümerversammlung entschieden werden kann. Zusätzliche Versammlungen allein aufgrund der gesetzlichen Umstellung würden für Gemeinschaften und Verwaltungen zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen. Ebenso müssen Beratungs- und Haftungsfragen klar geregelt werden: Die versicherungsfachliche Beratung ist Aufgabe der Versicherer beziehungsweise Versicherungsvermittler und darf nicht auf Immobilienverwaltungen verlagert werden.

Wie relevant das Thema bereits heute für die Verwaltungspraxis ist, zeigt der VDIV-Verwalter-Monitor 2024 mit 378 teilnehmenden Unternehmen. Im Durchschnitt verfügten bereits 72,5 Prozent der von den Befragten verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften über eine Elementarschadenversicherung. Gleichzeitig sprachen sich 64,7 Prozent für eine höhere Versicherungsdichte aus. Bei einer verpflichtenden Ausweitung des Versicherungsschutzes erwarteten 82,6 Prozent zusätzlichen Verwaltungsaufwand und steigende Kosten.

Klärungsbedarf sieht der VDIV außerdem bei möglichen Präventions- und Nachrüstungspflichten, etwa für Rückstausicherungen, bei der Höhe und Berechnung von Selbstbehalten sowie bei der Umlagefähigkeit des auf den Elementarschutz entfallenden Prämienanteils im Mietverhältnis. Präventionsmaßnahmen sollten sich nachvollziehbar auf die Prämienhöhe auswirken. Für neu verlangte technische Nachrüstungen müssen ausreichende Übergangsfristen vorgesehen werden.

Bei den veröffentlichten Vorschlägen handelt es sich noch nicht um einen Gesetzentwurf. Länder und Verbände sollen zunächst beteiligt werden. Auf Grundlage der Rückmeldungen soll anschließend ein Referentenentwurf erarbeitet werden.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-21-oktober-2026-2457874