Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung will nationale Zusatzpflichten zurücknehmen

5. Oktober 2026|News

Mit der Reform sollen einerseits noch offene Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung Regelungen abbauen, die über die EU-Anforderungen hinausgehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, nationale Vorgaben grundsätzlich auf das für eine richtlinienkonforme Umsetzung erforderliche Mindestmaß zurückzuführen.

Für Unternehmen sollen insbesondere Melde- und Managementpflichten sinken. Die Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems soll künftig erst ab einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 Gigawattstunden greifen; bislang lag die Schwelle bei 7,5 Gigawattstunden. Auch die Pflicht zur Meldung von Abwärmedaten soll auf Unternehmen mit besonders hohem Energieverbrauch und größere Rechenzentren begrenzt werden.

Auch die Vorgaben für Rechenzentren sollen gelockert werden. Unter anderem werden Anforderungen an die Energieeffizienz angepasst. Die vollständige bilanzielle Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien soll erst ab dem 1. Januar 2030 verpflichtend sein. Auch die Vorgaben zur Nutzung technisch unvermeidbarer Abwärme werden flexibler: Sie soll künftig insbesondere davon abhängen, ob in räumlicher Nähe ein geeignetes Wärmenetz vorhanden ist.

Die geplante Reform folgt damit einer klaren Linie: EU-Vorgaben sollen umgesetzt, nationale Zusatzanforderungen aber reduziert werden. Für Unternehmen könnte das den bürokratischen und finanziellen Aufwand deutlich senken. Der Gesetzentwurf beziffert die Entlastung der Wirtschaft auf rund 760 Millionen Euro jährlich sowie einmalig rund 2,9 Milliarden Euro.

Den Gesetzentwurf dazu lesen Sie hier: