GModG: Neue VDIV-Handlungsempfehlung bringt die Änderungen für die Praxis auf den Punkt

5. Oktober 2026|News

Eine der größten Veränderungen betrifft den Heizungstausch. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien ist entfallen, ebenso die Verknüpfung des Heizungseinbaus mit den Fristen der kommunalen Wärmeplanung. Auch zahlreiche Beratungs-, Informations- und Anzeigepflichten wurden gestrichen. Spürbare Erleichterungen gibt es zudem bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen: Die speziellen Informations-, Versammlungs- und Entscheidungsprozesse des früheren GEG gelten nun nicht mehr.

Einfacher wird die Entscheidung über eine neue Heizung damit allerdings nicht zwangsläufig. Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen sind wieder als Option zulässig, unterliegen künftig aber der sogenannten Bio-Treppe: Der vorgeschriebene Anteil gesetzlich zugelassener alternativer Brennstoffe steigt schrittweise an. Bei entsprechenden Neuanlagen müssen ab 2029 zunächst 10 Prozent der Wärme aus solchen Brennstoffen stammen, ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. 

Für Verwaltungen verlagert sich der Schwerpunkt damit: weniger gesetzlich vorgegebene Verfahrensschritte, dafür mehr Vorbereitung einer tragfähigen Investitionsentscheidung. Welche Technik ist langfristig wirtschaftlich? Wie entwickeln sich Brennstoff-, Netz- und CO₂-Kosten? Welche Fachplanung wird benötigt? Und welche finanziellen Folgen entstehen für vermietete Einheiten? Genau diese Fragen gewinnen in der Praxis an Bedeutung. 

Die neue Handlungsempfehlung behandelt außerdem Solarpflichten, Energieausweise, Modernisierungsmieterhöhungen und die neuen Regeln zur Kostenverteilung. Übersichten und ein Zeitplan der wichtigsten Stichtage erleichtern die Anwendung im Verwaltungsalltag. 

Zur VDIV-Handlungsempfehlung „Das Gebäudemodernisierungsgesetz“