Immobilienverträge digital: Gesetzentwurf soll Vollzug beschleunigen und Papierprozesse beenden

3. März 2026|News

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und der steuerlichen Anzeigen der Notare vorgelegt (BT-Drs. 21/3735). Ziel ist ein durchgängiger elektronischer Austausch von Informationen und Dokumenten, um Papierdokumente, Postlaufzeiten und Medienbrüche zu vermeiden. Hintergrund ist die hohe Fallzahl, jährlich werden über eine Million Kaufverträge und weitere Grundstücksübertragungen beurkundet, während der Vollzug mit Gerichten und Verwaltungsstellen bislang vielfach papiergebunden bleibt. 

Kern des Entwurfs ist die Öffnung, teils perspektivisch die Verpflichtung, für rein elektronische Verfahren. Dafür sollen bundesweit einheitliche Datenstandards, Dateiformate und Inhalte per Verordnung festgelegt werden. Bei Gerichten und Verwaltungsbehörden sollen die Länder Verordnungskompetenzen erhalten, einschließlich des Zeitpunkts der Einführung. Für den Austausch außerhalb der Finanzverwaltung ist als Infrastruktur das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach vorgesehen. Für den steuerlichen Teil soll die Kommunikation über ELSTER organisiert werden, mit dem Ziel, dass dieser Bereich spätestens zum 1. Januar 2028 vollständig elektronisch funktioniert.