Klimaanlagen im Mietrecht: Hubig will Einbau erleichtern

31. August 2026|News

Vor allem bei fest installierten Klimaanlagen oder außenliegenden Sonnenblenden ist regelmäßig die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei Eigentumswohnungen kann zusätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen sein, wenn für den Einbau das Gemeinschaftseigentum verändert wird. Hubig sprach sich deshalb für „klare und praktikable Regelungen“ für Mieter und Vermieter aus.

Konkrete gesetzliche Regelungen liegen bislang allerdings nicht vor. Offen ist damit insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften einem Einbau künftig zustimmen müssten und welche Anforderungen etwa an Rückbau, Kostenübernahme oder mögliche Beeinträchtigungen des Gebäudes gestellt würden.

Hintergrund der Initiative ist der zunehmende politische Fokus auf den Hitzeschutz in Gebäuden. Hubig plädierte in der Regierungspressekonferenz darüber hinaus dafür, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Details können hier nachgelesen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-19-august-2026-2449776?utm_source=chatgpt.com