Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Neuer Kostentreiber für Eigentümer und Verwaltungen?

Union und SPD planen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Wohngebäude. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb eine staatliche Rückversicherung, eine Opt-out-Regelung und regulierte Bedingungen vor. Eigentümer, Verwalter und Mieter müssen sich auf steigende Kosten und neue Anforderungen einstellen.

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BGH: Schlüsseleinwurf kann Verjährung von Vermieteransprüchen auslösen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. XII ZR 96/23) klargestellt, dass die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters gemäß § 548 Abs. 1 BGB bereits mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beginnen kann – selbst dann, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet und der Vermieter mit der Rückgabe nicht einverstanden ist.

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Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Neuer Kostentreiber für Eigentümer und Verwaltungen?

Union und SPD planen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Wohngebäude. Der Koalitionsvertrag sieht staatliche Rückversicherung, Opt-out-Regelung und regulierte Bedingungen vor. Eigentümer, Verwalter und Mieter müssen sich auf steigende Kosten und neue Anforderungen einstellen.

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BGH: Schlüsseleinwurf kann Verjährung von Vermieteransprüchen auslösen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. XII ZR 96/23) klargestellt, dass die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters gemäß § 548 Abs. 1 BGB bereits mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beginnen kann – selbst dann, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet und der Vermieter mit der Rückgabe nicht einverstanden ist.

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Union und SPD planen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Wohngebäude. Der Koalitionsvertrag sieht staatliche Rückversicherung, Opt-out-Regelung und regulierte Bedingungen vor. Eigentümer, Verwalter und Mieter müssen sich auf steigende Kosten und neue Anforderungen einstellen.

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BGH: Schlüsseleinwurf kann Verjährung von Vermieteransprüchen auslösen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. XII ZR 96/23) klargestellt, dass die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters gemäß § 548 Abs. 1 BGB bereits mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beginnen kann – selbst dann, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet und der Vermieter mit der Rückgabe nicht einverstanden ist.

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