BID legt Einspruch gegen geplanten Gebäude-TÜV für Wohngebäude nach DIN 94681 ein

Ein neuer Normentwurf fordert regelmäßige Prüfungen an Wohngebäuden – mit gravierenden Folgen. Der VDIV lehnt diesen faktischen „Gebäude-TÜV“ ab und hat, gemeinsam mit den anderen in der BID zusammengeschlossenen Verbänden, Einspruch eingelegt. Die Norm gefährdet bezahlbares Wohnen, verlagert Pflichten und verursacht immense Zusatzkosten ohne Nutzenanalyse.

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Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – neue Regulierungsschritte und Expertenkommission geplant

Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2029 verlängert werden. Zudem ist eine Ausweitung auf Index- und Kurzzeitmieten vorgesehen. Eine Expertengruppe soll bis Ende 2026 weitere Reformen vorbereiten. Immobilienverwaltungen müssen sich auf verschärfte Vorgaben in angespannten Wohnungsmärkten einstellen.

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GEG vor erneuter Reform – Ihre Perspektive zur energetischen Sanierung jetzt gefragt

Mit dem neuen Koalitionsvertrag zeichnet sich eine erneute Reform des Gebäudeenergiegesetzes ab. In Vorbereitung darauf ruft der VDIV zur Teilnahme am aktuellen Verwalter-Monitor auf. Ziel ist es, den finanziellen Aufwand energetischer Sanierungen in WEG präzise zu erfassen und politischen Einfluss zu nehmen.

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LFW24 – Neuer 24h-Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025: Änderungen und Handlungsbedarf für Immobilienverwaltungen

Ab dem 6. Juni 2025 ist es Pflicht, einen werktäglichen 24-Stunden-Wechsel des Stromanbieters umsetzen zu können. Immobilienverwaltungen müssen Prozesse, Daten und IT-Systeme anpassen, um Fristen einzuhalten, Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden und neue Chancen bei Allgemeinstromverträgen zu nutzen.

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BID legt Einspruch gegen geplanten Gebäude-TÜV für Wohngebäude nach DIN 94681 ein

Ein neuer Normentwurf fordert regelmäßige Prüfungen an Wohngebäuden – mit gravierenden Folgen. Der VDIV lehnt diesen faktischen „Gebäude-TÜV“ ab und hat, gemeinsam mit den anderen in der BID zusammengeschlossenen Verbänden, Einspruch eingelegt. Die Norm gefährdet bezahlbares Wohnen, verlagert Pflichten und verursacht immense Zusatzkosten ohne Nutzenanalyse.

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Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – neue Regulierungsschritte und Expertenkommission geplant

Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2029 verlängert werden. Zudem ist eine Ausweitung auf Index- und Kurzzeitmieten vorgesehen. Eine Expertengruppe soll bis Ende 2026 weitere Reformen vorbereiten. Immobilienverwaltungen müssen sich auf verschärfte Vorgaben in angespannten Wohnungsmärkten einstellen.

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GEG vor erneuter Reform – Ihre Perspektive zur energetischen Sanierung jetzt gefragt

Mit dem neuen Koalitionsvertrag zeichnet sich eine erneute Reform des Gebäudeenergiegesetzes ab. In Vorbereitung darauf ruft der VDIV zur Teilnahme am aktuellen Verwalter-Monitor auf. Ziel ist es, den finanziellen Aufwand energetischer Sanierungen in WEG präzise zu erfassen und politischen Einfluss zu nehmen.

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BGH: Schlüsseleinwurf kann Verjährung von Vermieteransprüchen auslösen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. XII ZR 96/23) klargestellt, dass die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters gemäß § 548 Abs. 1 BGB bereits mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beginnen kann – selbst dann, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet und der Vermieter mit der Rückgabe nicht einverstanden ist.

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Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Neuer Kostentreiber für Eigentümer und Verwaltungen?

Union und SPD planen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Wohngebäude. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb eine staatliche Rückversicherung, eine Opt-out-Regelung und regulierte Bedingungen vor. Eigentümer, Verwalter und Mieter müssen sich auf steigende Kosten und neue Anforderungen einstellen.

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BGH: Schlüsseleinwurf kann Verjährung von Vermieteransprüchen auslösen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. XII ZR 96/23) klargestellt, dass die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters gemäß § 548 Abs. 1 BGB bereits mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beginnen kann – selbst dann, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet und der Vermieter mit der Rückgabe nicht einverstanden ist.

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